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Coronavirus – Auswirkungen auf die Transportlogistik

20.03.2020

Mögliche Lieferzeitüberschreitungen
Durch die umfangreichen nationalen und europäischen Präventionsmaßnahmen kann es zu Lieferzeitüberschreitungen kommen, die wir nicht beeinflussen können. Verbindliche Terminzusagen sind derzeit nicht möglich. Lieferverzögerungen durch die Coronavirus-Epidemie sind als höhere Gewalt bzw. unabwendbares Ereignis einzustufen. Wir übernehmen für Lieferfristüberschreitungen, die infolge des Coronavirus entstehen, keine Haftung.
Dies gilt auch für Verkehrsaufträge, für die eine Transportversicherung abgeschlossen worden ist.
Unzustellbare Sendungen
Wir empfehlen dringend, vor der Aussendung einer Lieferung mit dem jeweiligen Empfänger zu klären, ob dieser zu einer Sendungsannahme ohne Sonderanforderungen auch in der Lage und bereit ist. Diese Tätigkeit kann nicht an uns übertragen werden (z.B. durch einen Avisauftrag). Dies gilt ebenfalls für die Beschaffungslogistik.

Sendungen, die durch Betriebsschließungen, nicht zugestellt werden können, werden innerhalb von 24 Stunden retourniert oder müssen kostenpflichtig eingelagert werden. Die Umschlaglager haben nicht die Kapazitäten, Sendungen einzulagern!

Kontaktfreie Sendungsübergabe
Zum Schutz aller Beteiligten, sind unsere Fahrer angewiesen den notwendigen Abstand von zwei Metern einzuhalten.
 
 
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